Nach Plänen der Europäischen Kommission sollte der Internationale Schutzstatus des Wolfs geändert werden. Der am 20.12.2023 veröffentlichte Vorschlag der Kommission sieht eine Anpassung des Wolfsschutzstatus im Rahmen des Berner Übereinkommens von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union einen ähnlichen Weg eingeschlagen.
„Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen“, äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dem Kommissionsvorschlag.
Die Grundlage für die vorgeschlagene Absenkung des Schutzstatus ist eine eingehende Analyse von gesammelten Daten über das Wolfsvorkommen in Europa. Diese zeigen, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Rund 20.000 Wölfe sowie Rudel mit Welpen wurden in den 23 Mitgliedstaaten bislang gezählt, wobei die Populationen weiter wachsen und Streifgebiete expandieren.
Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Vorschlag der Kommission. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die rund 65.500 von Wölfen getöteten Nutztiere in den EU-Ländern. Krüsken fordert zudem, dass die Bundesregierung das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umwandelt und keine Alleingänge machen wird.
Es ist nun an den Mitgliedstaaten, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.