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Nach TBC-Nachweis: Gericht lehnt Tötungsanordnung ab

23.10.2024

Nach dem Ausbruch der Rinder-Tuberkulose (TBC) in einem Rinderbetrieb im Ostallgäu sind auf Anordnung der Behörden 26 positiv auf die TBC getestete Tiere gekeult worden. Durch einen Eilantrag konnte der Landwirt die Nottötung der restlichen 70 Rinder verhindern. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte die vom Landratsamt Ostallgäu angeordnete Keulung aller Tiere des Betriebs gestoppt, da diese laut Gericht „zweifelhaft oder negativ getestet“ worden sind auf TBC.

Das Landratsamt hat jedoch angekündigt, die Ermessensabwägung ausführlich darzulegen und die Tötung der Tiere ggf. erneut anzuordnen. Das Veterinäramt geht bei der hohen Anzahl an bereits positiv getesteten Tieren im Betrieb davon aus, dass nach einem erneuten Test, weitere psoitive Tiere dabei sein werden.

Im Vorfeld seiner Klage hatte der betroffene Landwirt bereits acht seiner Rinder einschläfern lassen müssen, die zudem auch noch trächtig waren. Dies war in diesem Fall zulässig, da in solchen Fällen eine wirksame Tierseuchenbekämpfung den Tierschutz überwiegt.

Agrarheute