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Neuer Begriff soll Klarheit bei Tierarztgehältern bringen

06.01.2025

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat nicht zuletzt auch aufgrund der gestiegenen Inflation neue Empfehlungen für die Gehaltsuntergrenzen angestellter Tierärzt:innen beschlossen. Damit sind die Gehaltsuntergrenzen nun in moderatem Rahmen endlich auch an die verbesserte Einnahme-Situation in der Tiermedizinbranche durch die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2022 adaptiert worden. Insbesondere für langzeitangestellte Praktiker:innen soll ein günstigerer Gehaltsverlauf erreicht werden.

Der bpt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlen, die alle zwei Jahre ausgehandelt werden, lediglich eine Untergrenze darstellen und nicht als Durchschnittswert oder Gehaltsempfehlungen anzusehen sind. Um das Verwechseln von Untergrenzen mit Durchschnittsempfehlungen zu vermeiden, hat die Interessenvertretung die „GehaltsUNTERgrenze“ als Begriff gewählt. Wie der bpt auf seiner Internetseite erklärt, entstehe gerade bei Berufsanfänger:innen durch das hartnäckige Verwechseln von Untergrenzen mit Durchschnittsempfehlungen ein finanzieller Schaden.

Die neuere Wortwahl „Gehaltsuntergrenze“ soll verdeutlichen, was gemeint ist: Nach oben hin sollte ein Gehalt ausgehandelt werden unter Berücksichtigung der (teuren oder günstigen) Lage des Arbeitsorts. Nach unten hin dürfen sie nicht unterschritten werden, sonst droht der Vorwurf der „Sittenwidrigkeit“.

bpt