Tierärztinnen und Tierärzte aus Nicht-EU-Ländern müssen -um in Deutschland den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen- als erstes eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer tierärztlichen Ausbildung durchführen lassen. Dieser Vorgang ist dokumentenbasiert und kostet viel Zeit. Mehrheitlich ist aber das Ergebnis, dass die ausländischen Kollegen in mehreren Fächern sogenannte Kenntnisprüfungen ablegen müssen. Die Landesregierung von Niedersachsen möchte nun durch eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Kenntnisprüfung mit bundeseinheitlichen Vorgaben zum Regelfall wird. Dadurch soll der Prozess des Erlangens der Approbation und damit der Möglichkeit, unbeaufsichtigt tierärztlich arbeiten zu dürfen, schneller erreicht werden und somit dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Zur rascheren Bearbeitung sollen auch Standardisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, bestimmte fehlende Dokumente durch eine eidesstattliche Erklärung nach deutschem Recht ersetzen zu können.
Für dieses Vorhaben müssten jedoch die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) angepasst werden.
Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland unter www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de.
Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den Kenntnisprüfungen.
Eine weitere Empfehlung ist der Fachsprachkurs für internationale Kolleg:innen für mehr Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen.