Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.
Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.
„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.