Die dringend notwendige Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (AO) lässt weiter auf sich warten. Die für Februar diesen Jahres geplante wichtige Kabinettsbefassung ist entfallen, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt gegeben worden. Die für den 1. Oktober 2027 geplante Novellierung scheint so weiter in Verzug zu geraten. „Die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung ist Teil des sogenannten Masterplans Medizinstudium 2020, der im März 2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Dem Namen nach haben wir mit dieser Reform also jetzt schon vier Jahre Verzug. Sie darf keinesfalls auf den letzten Metern scheitern”, erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK)
Noch immer ist allerdings die Finanzierung der Reform nicht geklärt. Die Bundesländer fordern eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Folgekosten, was bislang abgelehnt wurde. Um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherstellen zu können, fordert die BÄK insbesondere die vorgesehene Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium.
„Die Reform muss kommen, auch wenn bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht”, betonte Reinhardt. Auch die Tierärztliche Approbationsverordnung (TAppV) muss dringend reformiert werden. Ebenso wie der Abbau der überbordenden Bürokratie ist dies ein wichtiges Mittel, um dem Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin entgegenzuwirken. Die Bundestierärztekammer und der Bund praktizierender Tierärzte (bpt) haben ihre Vorschläge für die Novelle bereits dem BMEL unterbreitet.
Die Initiative Tierarztmangel.de des Dessauer Zukunftskreises (DZK) hat mit dem Wörlitzer Memorandum verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um den Tierarztmangel zu lindern und damit eine angemessene tierärztliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Haus- und Nutztiere sicher zu stellen.