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NRW schaltet Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung für Schweinemäster frei

02.09.2024

Im August 2023 ist das Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2025 muss unverarbeitetes Schweinefleisch nach den fünf verschiedenen Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ gekennzeichnet sein.

Ab sofort können Schweinemäster die Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durchführen, wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW mitteilt. Nach diesen Informationen wurde für die Landwirt:innen eine möglichst bürokratiearme Lösung entwickelt. Die Registrierung kann über die bestehende “Hi-Tier-Datenbank”-Kennung im Meldeportal erfolgen. Verfügbare Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor. Lediglich die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und zur Haltungsform müssen eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise ITW oder die Ökozertifizierung, ergänzt werden. Die Betriebe erhalten dann innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.

Die verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Diese Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel.

LANUV