In Österreich ist es laut Tierschutzrecht verboten, qualzuchtbetroffene Tiere zu importieren, zu verkaufen und zu erwerben. Allerdings wurde dieses Verbot durch die Behörden bislang nicht oder zumindest nicht strikt umgesetzt. Nun hat das Landesverwaltungsgericht Tirol die Wegnahme von zwei Sphynx-Katzen (Nacktkatzen) aufgrund dieses Verbots durch die Behörde im Januar 2024 bestätigt. „Offenbar ist kaum jemandem bewusst, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein qualzuchtbetroffenes Tier zu kaufen, egal ob im Inland oder im Ausland. Hier besteht massiver Aufklärungsbedarf“, konstatiert Tierschutzexperte Clemens Purtscher von Shifting Values. „Wenn das seit langem bestehende Verbot, qualzuchtbetroffene Tiere zu erwerben, endlich umgesetzt würde, käme die Qualzüchterei bald zum Erliegen. Das würde enorm viel Tierleid ersparen.“