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Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen

30.01.2024

In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.

Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.

Agrarheute