Die am 1. März 2018 in Kraft getretene 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) hat das übergeordnete Ziel, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen und damit auch die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten. Erstmals sind auch Umwidmungsverbote für bestimmte antibiotische Tierarzneimittel sowie die Verpflichtung zur Anfertigung von Antibiogrammen in bestimmten Behandlungsfällen in der 2. Verordnung enthalten.
Mittels einer Online-Befragung möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun evaluieren, welche Erfahrungen Tierärzt:innen mit den Regelungen zu Umwidmungsverboten und Antibiogrammpflichten in den vergangenen fünf Jahren gemacht haben. Zudem möchte das Ministerium mit Hilfe der Angaben etwaige Verbesserungspotentiale identifizieren. Daher wäre es wünschenswert, dass möglichst viele kurativ tätige Tierärzt:innen an der Umfrage teilnehmen.
Die Umfrage läuft bis zum 27. Oktober 2023 und wird vom Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung im Statistischen Bundesamt durchgeführt. Der Evaluierungsbericht kann im Anschluss auf der Webseite des BMEL eingesehen werden.