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Pferdehalter:innen durch neue GOT stark belastet

21.06.2023

Seit November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden war. Auf die Tierhalter:innen sind mit der GOT-Novelle gestiegene Tierarztrechnungen zugekommen. Insbesondere für Pferdehalter:innen sind die Tierarztkosten gestiegen. Wie die Politiker Silvia Breher und Albert Stegemann (CDU) im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erklärten, droht die Pferdehaltung infolge der Kostensteigerungen von bis zu 200 % zum Luxus zu werden. Die rund 970.000 Pferdebesitzer:innen in Deutschland seien die Leidtragenden der neuen Gebühren, lautete der Vorwurf Stegemanns an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Dies liegt u.a. daran, dass jeder Pferdehalter jetzt immer pauschal eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50 Euro bezahlen muss, nur damit der Tierarzt kommt. Anfahrtskilometer sowie Behandlungsgebühren fallen zusätzlich an.

„Das gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen Tierärzten und Tierhaltern darf nicht beeinträchtigt werden“, warnte Stegemann. Breher bezeichnete die neue Gebührenordnung als einen Baustein, um die flächendeckende gesundheitliche Versorgung von Tieren in Deutschland zu gewährleisten. „Hier ist Augenmaß erforderlich“, betonte die familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Die beiden Politer fordern daher das BMEL auf, gemeinsam mit den Pferdehalter:innen Lösungen zu finden, um die Zukunft des Pferdesports und der Pferdehaltung nicht zu gefährden. Eine Klarstellung hinsichtlich der Einordnung von Pferden als landwirtschaftlich genutzte Tiere könne nur ein erster Schritt sein.

Proplanta