Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen abgeschlossen. Jetzt ist der Ergebnisbericht des ersten Jahres erschienen, herausgegeben vom Thünen-Institut, das ein positives Zwischenfazit zieht. Danach konnten viele Betriebe ihre Abfälle deutlich verringern – insgesamt um 24 Prozent. Anspruch der Vereinbarung ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Abfälle bis 2025 um 25% und bis 2030 um 30% reduzieren.
Aus dem ersten Ergebnisbericht ergibt sich, dass noch verzehrfähige Lebensmittel primär an soziale Einrichtungen wie die Tafeln gespendet werden. Die Weitergabe an andere Empfängerorganisationen, zum Beispiel an Vermittlerplattformen oder an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist ebenfalls möglich und wird durch einige Unternehmen vorgenommen. Wenn Lebensmittel nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, sollen sie möglichst einer hochwertigen Verwendung oder Verwertung zugeführt werden, z.B. aufbereitet als Tierfutter. Im Jahr 2023 haben alle unterzeichnenden Unternehmen entsprechende Maßnahmen getroffen, um diese Pflicht zu erfüllen. Weitere Stellschrauben zur Reduktion von Lebensmittelabfällen sind spezifische Maßnahmen hinsichtlich Mehrmengen und Retouren, ferner gibt es Maßnahmen zur Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, zum preisreduzierten Abverkauf von Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Weitergabe überschüssiger Lebensmittel (zum Beispiel: Investitionen in die Logistik der Tafeln, Verwendung digitaler Tools zur Erleichterung des Spendenprozesses).