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Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Sachsen ausgesetzt

12.11.2024

Wie schon zuvor in Bayern und Sachsen-Anhalt, hat nun auch Sachsen entschieden, die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Der Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erging auf Grundlage eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund. Das BMEL hat angekündigt, die Rinder-Salmonellose-Verordnung noch in dieser Legislatur aufzuheben, da diese geltendem EU-Recht entgegen steht.

„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“, erklärt Sachsens Staatsministerin Petra Köpping.

Mit Aussetzung der Verordnung sind Rinderhalter:innen nicht mehr verpflichtet, Nachweise von Salmonellen bei ihren Rindern anzuzeigen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose handelt, die zu schweren Erkrankungen bei Rindern und Menschen führen kann. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen nachweisbar sein.

Staatsministerium Sachsen