Mit dem Beginn des neuen Jahres benötigen Tierärztinnen und Tierärzte einen Sachkundenachweis nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten. Zu diesen Produkten gehören unter anderem Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, aber auch Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropodensowie sogenannte Antifouling-Produkte. Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift, wie die Bundestierärztekammer (BTK) auf ihrer Webseite mitteilt.
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) bedauert den Beschluss des Bundesumweltministeriums. Im Vorfeld hatte der Verband versucht, auf die Entscheidung des Ministeriums einzuwirken, da Tierärzt:innen durch ihr Studium für den Umgang mit Bioziden bereits qualifiziert seien. Doch ein Ausschuss des Bundesarbeitsministeriums hat nach Auskunft des Umweltministeriums den Tierärzten die Sachkunde abgesprochen. Alternativ zu dem verpflichtenden Sachkundenachweis empfiehlt der bpt, alle Präparate, die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, für den Verkauf auszulisten.
Alle betroffenen biozidhaltigen Produkte sind auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) aufgelistet.