Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweiz hat eine sogenannte vektorfreie Periode für die Blauzungenkrankheit (BTV) ausgerufen. Diese dauert seit dem 1. Dezember an und endet voraussichtlich zum 31. März. Zur Begründung heißt es: in der beschriebenen Zeit kommen keine oder nur wenige Mücken vor, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt während der vektorfreien Periode auf die Anordnung von Sperrmaßnahmen, Maßnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfanweisungen bis zum Frühling 2025 verzichten kann.