Ab November 2024 sind Spaniens Schweinehalter:innen verpflichtet, für jedes in dem Land aufgezogene Schwein eine zusätzliche Abgabe zu zahlen. Das geht aus einem Erlass des spanischen Landwirtschaftsministeriums hervor, der am 12. August im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Die obligatorischen Beiträge sollen zur Unterstützung der Tierproduktion und der Vermarktung dienen. Zudem sollen die Gelder verwendet werden, um das Image und den Ruf des gesamten Schweinesektors zu verbessern.
Auf die spanischen Schweinehalter:innen kommen in den Wirtschaftsjahren 2024/25 bis 2027/28 demnach Zusatzkosten in Höhe von 0,055 Euro pro Schwein zu. Bis zu 50 % der so eingenommenen Beiträge werden für die Unterstützung der Vermarktung sowie des Branchenimages verwendet. Darüber sollen ungefähr ein Drittel der Gelder in die Schweinehaltung fließen. Ein geringer Teil der Beiträge sollen die Nachhaltigkeit des Sektors unterstützen sowie für Verwaltung und Management der verschiedenen Maßnahmen verwendet werden.
Zudem werden Schlachthöfe mit Eintreten des Erlasses dazu verpflichtet, für jedes geschlachtete Schwein und jeden eingeführten Schlachtkörper eine Abgabe von ebenfalls 0,055 Euro zu entrichten. Eingezogen und verwaltet wird das Geld vom spanischen Erzeugerverband Interporc. Dieser hatte die Regelung auch ausgearbeitet.