Am 1. Januar 2023 ist “das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften” in Kraft getreten. Auch wenn die Tierärzteschaft in Deutschland den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika befürwortet, fordert sie mit einer Petition am Deutschen Bundestag, die Rücknahme der Vorgaben, die der EU-Verordnung zugrunde liegen, als auch der weit darüber hinausgehenden bürokratischen Umsetzungen. Mit dem 3-Stufen-Plan sei die tierärztliche Versorgung aller Rinder, Schweine, Hühner und Puten, begründen die Tierärzt:innen ihre Forderung. Diese lehnen die zusätzlichen Regelungen, die nur für Deutschland gelten und weit über die EU-Verordnung hinausgehen, vehement ab.
Eine Rückführung der Gesetzgebung könnte die massiven bürokratischen Konsequenzen für die Tierärzteschaft mindern und zudem die tierärztliche Einflussnahme auf das Tierwohl erhalten. Das neue TAMG sieht eine weitere Reduktion von antibiotischen Behandlungen vor, was bedeutet, dass die Therapie bakterieller Infektionen weiter erschwert oder gar unmöglich macht. Dies steht der Tiergesundheit, dem Tierwohl und dem Tierschutz entgegen. Die Tierärzt:innen fordern daher die Etablierung einer nationalen Tiergesundheitsdatenbank, die zur Analyse genutzt werden kann. Allein damit ließe sich ein nachhaltiger Effekt für die Gesundheitssituation in den landwirtschaftlichen Betrieben erreichen. Die Petition kann noch bis zum 23. Mai 2023 unterzeichnet werden. Machen Sie mit!
Postcast zu den Gründen der Petition
Deutscher Bundestag
Podcast zum TAMG