Am 1. August 2023 ist das Gesetz für die staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (TierHaltKennG) in Kraft getreten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen) hatte das Gesetz vorgelegt, mit dem Ziel, mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Nutztieren zu schaffen und so Verbraucher:innen eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Bislang haben die Bundesländer das Gesetz jedoch unterschiedlich umgesetzt.
Während Bayern noch dabei ist, ein elektronisches Portal für die Meldungen der Schweinehalter:innen zu entwickeln und die Meldefrist zunächst verlängert hat, hat Schleswig-Holstein am vergangenen Freitag (26. Juli 2024) das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch kurz vor dem Fristende gestartet. Die Mitteilung ihres Haltungssystems können die Halter:innen über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel vornehmen.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte bereits im Juni 2024 die Halter:innen von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung aufgefordert, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde bis 1. August 2024 entsprechend Meldung zu geben, in welches Haltungssystem ihre Schweinehaltung einzuordnen ist. Ohne Meldung sei in Niedersachsen keine Vermarktung möglich, heißt es von behördlicher Seite.
Özdemir hatte die Vorreiterrolle Niedersachsens bei der Umsetzung des Kennzeichnungsgesetzes sehr begrüßt. „Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit“, so der Minister.
Auch in Thüringen und Baden-Württemberg hat das Meldeverfahren zur gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung begonnen. „Baden-Württemberg setzt die Vorgaben […] schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden”, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Nach seiner Meinung habe der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des TierHaltKennG an dessen unbefriedigender Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen hätten dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung bliebe beziehungsweise gegeben wurde.