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Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

23.02.2024

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund