Die Sommerferien in den meisten deutschen Bundesländern dauern an und für viele Menschen steht der große Urlaub noch an. „Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken über die Versorgung der Haustiere zu machen“, mahnt Baden-Württembergs Minister Peter Hauk MdL. So sollten sich Hundebesitzer:innen, die von ihren Vierbeinern in ihren Urlaub begleitet werden, rechtzeitig auch Informationen über die tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen des Ziellandes einholen sowie den Impfstatus ihres Hundes überprüfen lassen. In dem Fall, dass das Haustier nicht mitreisen wird, muss im Vorfeld die Betreuung geklärt werden.
Wer sich an seinem Ferienort in ein Streunertier verliebt, sollte wissen, dass die Mitnahme ins Heimatland kritisch beäugt werden muss, da einerseits für die Tiere zumeist bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten sind, die in der Kürze des Urlaubsaufenthalts nicht erfüllt werden können, und andererseits der Gesundheitszustand der Tiere meist nicht bekannt ist. „Darüber hinaus werden durch solche Käufe im Ausland bei unseriösen Händlern oder Züchtern oftmals tierschutzwidrige Haltungsbedingungen unterstützt. Dubiose Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere sollten nicht unterstützt werden“, betont der Minister. Hauk warnt zudem vor sogenannten Flugpatenschaften. Denn immer wieder kommt es vor, dass Urlauber an Flughäfen bei der Rückreise von vermeintlichen Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen angesprochen werden und sie gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als sogenannter Flugpaten im privaten Reiseverkehr mitzunehmen. Ein solcher vermeintlicher Gefallen stellt jedoch ein illegales Verbringen von diesen Tieren im Reiseverkehr dar.