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Verdacht auf Blauzungenkrankheit in Niedersachsen

24.10.2023

Nur gut eine Woche, nachdem in Nordrhein-Westfalen die Blauzungenkrankkheit (BTV) bei einem Schaf nachgewiesen worden ist (13.10.2023), gibt es nun auch einen amtlichen Verdacht auf Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in einem Schaf haltenden Betrieb im Landkreis Ammerland in Niedersachsen. Die Untersuchung der Proben im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) war positiv. Eine Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Sollte das FLI den Verdacht bestätigen, geht dies mit dem Verlust des so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit einher. Das Verbringen von Tieren der empfänglichen Arten (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden) ist dann nur noch mit Auflagen möglich.

Betroffen ist eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen. Der Betrieb wurde auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes vorsorglich gesperrt und das erkrankte Tier wird behandelt. Das Blauzungenvirus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Stechmücken, die sogenannten Gnitzen.

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz