Am 16. Oktober 2024 hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Sitzung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts zugestimmt. Damit wurde auch beschlossen, dass künftig Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht schärfer geahndet werden.
Demnach können Landwirt:innen und Transportunternehmer:innen mit Geldbußen bis zu 40.000 Euro belegt werden, sofern sie beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union gegen das Gesetz verstoßen.
Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial. Bundesregierung und Bundesrat einigten sich zudem darauf, dass Unternehmer:innen, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, sanktioniert werden können, um ein Einschleppen und die Ausbreitung von Tierseuchen wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.