Laut einem aktuellen Rechtsgutachten der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ist das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken kein in Stein gemeißeltes Recht des Menschen. Bislang dürfen Tieren gemäß deutschem Tierschutzgesetz (TierSchG) lediglich aus vernünftigen Gründen getötet werden. In Anbetracht zahlreicher pflanzlicher Alternativen sowie des Fortschritts bei der Herstellung von kultiviertem Fleisch, dem sogenannten Clean Meat, fordern die Autor:innen des Gutachtens, das Verständnis des “vernünftigen Grundes” unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Aspekte stetig zu hinterfragen und neu zu bewerten.
Auch die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung auf Umwelt und Klima sollten in die Bewertung einfließen. So trage die industrielle Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs erheblich zur Klimaerwärmung bei. Ihrer Meinung nach gäbe es eine gesetzgeberische Möglichkeit, die Tiertötung zu Nahrungszwecken als nicht mehr erforderlich anzusehen.
„Wir haben jetzt schon genügend Alternativen für die Nahrungsproduktion, die ohne Tierleid auskommen und fürs Klima und die Umwelt besser sind. Tiertötung zu Nahrungszwecken ist auf dieser Grundlage kein vernünftiger Grund mehr. Darüber hinaus würden viele Menschen von einer drastischen Reduktion der Tierzahlen profitieren“, erklärt Sven Wirth, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN. Die Tierschützer:innen fordern daher, dass die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für den Tierschutz sowie eine drastische Reduzierung der Tierzahlen vereinbart.
Die Autor:innen räumen ein, dass ein Schlachtverbot faktisch mit einem Berufsverbot für Nutztierhalter und Beschäftigten in Schlachthöfen einherginge. Allerdings müssten diese das Risiko tragen, dass sich
die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten.