In bestimmten Fällen ist es den Landwirt:innen erlaubt, ihre Tiere selber zu behandeln. Darunter fallen das Durchführen von Impfungen, die orale Verabreichung und äußerliche Anwendung von Tierarzneimitteln sowie das Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch, dass der Bestand regelmäßig von einer/m Veterinär:in betreut und mindestens vierteljährlich auf mögliche Tierseuchen untersucht wird. Die Landwirt:innen sind zudem verpflichtet, die Arzneimittel ausnahmslos über den behandelnden Tierarzt zu beziehen und einem vorliegendem Anwendungsplan zu folgen.
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung sowie nach vorangegangener Untersuchung dürfen die Landwirt:innen ihre Tiere bedingt selber behandeln. Je nach Bundesland sind die Regelungen für eine Behandlung jedoch unterschiedlich.