Im hessischen Kreis Groß-Gerau sind in zwei weiteren Schweinehaltungen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Betroffen sind Betriebe mit 17 bzw. 170 Schweinen im Süden der Region, in der auch zuvor ASP-Fälle aufgetreten waren. Alle Tiere der betroffenen Betriebe müssen getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Das hessische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle schweinehaltenden Betriebe in der Region, ihre Bestände täglich auf Krankheitserscheinungen hin zu untersuchen und diese umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Auch ist die Bevölkerung aufgefordert, sich unbedingt an geltende Restriktionen zu halten.
Wie schon von der EU-Veterinärmission, die vor rund zwei Wochen die von der ASP betroffenen Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz besucht hatten, prognostiziert, sei die Viruslast in dem Gebiet rund um die Knoblochsaue und den Kühkopf besonders hoch. Dank der guten Krisenarbeit konnte eine Verschleppung in angrenzende Regionen bislang aber verhindert werden, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.
Seit dem ersten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein Mitte Juni 2024 wird das Kerngebiet mit Hilfe von speziell ausgebildeten Suchhunden und Drohnen nach weiteren Wildschweinkadavern abgesucht. Bislang wurden dabei 43 positiv getestete Kadaver entdeckt. Zudem sollen Elektrozäune entlang der Zone die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. In Kürze ist auch die Aufstellung einer festen Umzäunung geplant, die für eine klare Abgrenzung zu nicht-infizierten Regionen sorgt.
Die Landestierärztekammer Hessen weist darauf hin, dass den praktischen Tierärzt:innen eine zentrale Rolle zukommt. Für sie gilt bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, dass sie alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Seuchen ergreifen, ordnungsgemäße Diagnosen stellen, um Seuchen frühzeitig zu erkennen und sich aktiv an der Sensibilisierung für Tiergesundheit beteiligen. In Anbetracht des Seuchengeschehens sollten Schweinehalter:innen dahingehend beraten werden, welche Maßnahmen zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben und Hobbyhaltungen) dringend umgesetzt werden sollten. Die LTK Hessen weist erneut eindringlich auf die wichtige Bedeutung der Biosicherheit hin, die die Gefahr einer Infektion von Hausschweinen mit dem Virus der ASP weiter mindern kann. So sollten auch Kleintiermediziner:innen bei der Behandlung von Minipigs und anderen Hobbyschweinen die ASP bei ihrer Diagnostik einbeziehen.
Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in Kurs 4 der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“.