Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.
Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.
Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.
Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.