Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst
Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.
Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter.
„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.
Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?
Schweizerbauer
Tierschutzabkommen in Dänemark unterzeichnet
Wie schon zu Beginn diesen Jahres angekündigt, plant die dänische Regierung, den Schutz von Nutz- und Haustieren in dem Land zu verbessern. Am 9. Februar 2024 haben die dänische Regierung und sechs weitere Parteien nun 31 Initiativen definiert und so den Startschuss für das erste Tierschutzabkommen des Landes gegeben. Unter dem Motto „Gemeinsam für Tiere“ soll mit den Initiativen der Schutz der Tiere intensiviert werden. Unter anderem machen sich die insgesamt neun teilnehmenden Parteien stark für mehr frei laufende Sauen in Abferkelställen und eine schrittweise Abschaffung der Anbindehaltung bei Rindern.
Das zunächst bis zum Jahr 2027 ausgerichtete Abkommen basiert auf Forderungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie von Tierschutzorganisationen. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen zeigte sich zufrieden mit der Einigung.
Schweizerbauer
Dänemark verstärkt Tierschutz von Nutztieren
Auch in Dänemark steht die Verbesserung des Tierschutzes im Fokus der politischen Diskussionen. Die Auflagen für den Tierschutz sollen nach Plänen der dänischen Regierung weiter verschärft werden. Wie Landwirtschaftsministerium bekannt gab, sollen besonders in der Schweinehaltung die Tierschutz-Auflagen ausgedehnt werden. Diese haben das Ziel, die Sauen- und Ferkelgesundheit zu verbessern. Damit mehr Ferkel und Muttersauen künftig überleben, sollen Mitarbeitende zu Schulungen zum Tierschutz verpflichtet werden. Weiterhin sehen die Auflagen vor, dass Sauen in der Abferkelung nicht länger fixiert und auch die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz gesteigert werden. Die Regierung legt zudem fest, dass die Kastration von männlichen Ferkeln künftig unter Narkose erfolgen muss.
In der Rinderhaltung soll die Anbindehaltung stufenweise beendet und die Schmerzbehandlung bei der Enthornung von Kälbern intensiviert werden. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen hat ein Unterstützungsprogramm für einen früheren Ausstieg aus der Käfigeierproduktion angekündigt. Jensen will auch die Vermarktung sogenannter langsamer wachsender Hühner unterstützen und fordert auf EU-Ebene ein Verbot der schnellwachsenden Rassen.
Um die Umsetzung der Vorgaben überprüfen zu können, sollen gezielte Kontrollen von Rinder- und schweinehaltenden Betrieben verstärkt werden. Betriebe, bei denen Verstöße gegen den Tierschutz bekannt werden, müssen zudem mit härteren Sanktionen rechnen. Neben der Einrichtung einer Arbeitsgruppe ist auch vorgesehen, die Dosierung von Antibiotikagaben bei Nutztieren zu optimieren. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen bezeichnet die verschärften Auflagen als die Grundlage für Dänemarks erstes Tierschutzabkommen.
Agrarheute
Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend
Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.
Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.
„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“
Deutscher Tierschutzbund
Provieh
Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern
Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.
Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.
Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.
Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.
Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.
Bayerische Staatsregierung
Agrarheute
Bayern setzt agrarpolitischen Alleingang fort
Die bayerische Koalition aus CSU und den Freien Wählern geht in ihre zweite Legislaturperiode. Gemäß Landwirtschaftskapitel des neuen Koalitionsvertrages will das erneute schwarz-orange Bündnis auch in Zukunft auf einen eigenständigen Weg in der Agrarpolitik setzen. „Wir setzen auf eine Politik des Vertrauens statt auf Verbotskultur aus Brüssel oder Berlin“, betonen die beiden Regierungsparteien und verweisen auf ihre Gegenpositionen zur nationalen und europäischen Linie.
Demnach lehnt die bayerische Landesregierung eine staatlich angeordnete Reduktion des Viehbestandes sowie ein Verbot der Anbindehaltung oder eine Einschränkung der Kombihaltung bei Milchviehbetrieben ab. Die Koalitionspartner sind sich auch einig hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen oder Bären. Hier sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Einzig in Hinsicht auf den Green Deal scheint Bayern mit den nationalen Plänen übereinzustimmen. Den wolle man „eins zu eins“ umsetzen „und kritisch begleiten“, heißt es in der Vereinbarung.
Topagrar
Koalitionsvertrag
Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung
Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.
Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen“, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.
Topagrar
Bayerisches Wochenblatt
VIER PFOTEN
Özdemir verspricht gute Lösung für die Rinderhaltung
Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.
Proplanta
EFSA
Neue EFSA-Gutachten mit Haltungsempfehlungen für Milchkühe und Geflügel
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat verschiedene wissenschaftliche Gutachten zu Nutztierarten in Auftrag gegeben, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. In einem neuen Gutachten zur Haltung von Milchkühen fordert die EFSA das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung der Tiere. Grundsätzlich benötigen Milchkühe für ihr Wohlergehen mehr Platz und eine bessere Unterbringung, lauten die Empfehlungen der Gutachter. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden. So wird empfohlen, dass jede Kuh Zugang zu einem Innenbereich haben sollte, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Zudem sollten die Tiere Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen erhalten. Nach wie vor ist die Haltung in Anbindeställen in Deutschland zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.
Wie schon in einem, im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen, empfiehlt ein weiteres Gutachten ebenfalls ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung bei Enten, Gänsen und Wachteln. Die EU-Agentur hat dabei eigenen Angaben zufolge eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Weiterhin fordern die Gutachter bei Wasservögeln den Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes. Das aktuelle Gutachten wurde im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften erstellt. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt.
EFSA
Vetion-Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an