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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg

Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Landkreis Nienburg

Rindertuberkulose: Aussetzung der Entschließung sorgt für Proteste

Während Deutschland seit 1997 wie viele andere europäische Länder als frei von Rindertuberkulose gilt, tritt die anzeigepflichtige Tierseuche in Spanien noch vermehrt auf. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävalenz im vergangenen Jahr bei 1,4 %. Im Jahr 2021 betrug sie 1,48 %. Eine Neuregelung sowie beschlossene Lockerungen in der am meisten betroffenen Provinzen Kastilien und León durch die Regionalregierung, einer Koalition aus dem rechten Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox, sorgte besonders in angrenzenden Regionen für Aufregung und Besorgnis. Der Beschluss vom 15. Mai 2023 hatte das Ziel, den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche zu ermöglichen.

Nach Anweisung der Europäischen Union (EU) mussten diese Lockerungen nun wieder zurückgenommen werden. Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen, heißt es auf Seiten der EU. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai 2023 die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dem Antrag der Nationalregierung hatte der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am 5.6.2023 stattgegeben, was zu teils heftigen Ausschreitungen durch betroffene Landwirte führte. Neben den belastenden Kontrollen monieren die Rinderhalter:innen zudem die zu niedrigen Entschädigungen bei positiven Testbefunden.

Rindertuberkulose ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (u.a. Mykobakterium bovis) verursachte Infektionskrankheit. Sie kann zwischen Menschen und Rindern übertragen werden. Es handelt sich also um eine Zoonose.

Proplanta

Der Standard