Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch bestehen sehr strenge Tierseuchenbekämpfungsauflagen, u.a., um eine Ausbreitung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Dennoch breitet sich das Virus seit einigen Jahren in Osteuropa aus, auch in Richtung Westen. In Deutschland wurde der erste Fall der ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze im September 2020 amtlich festgestellt. Im Oktober 2020 folgte Sachsen, im November 2021 Mecklenburg-Vorpommern, Mitte Juni 2024 dann Hessen. Inzwischen wurde das Virus auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen.
Seit dem ersten Auftreten im September 2020 sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) 6.330 Fälle bei Wildschweinen und 19 Ausbrüche in Schweinehaltungen in den verschiedenen Bundesländern nachgewiesen worden (Stand: 21. November 2024).
Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.
So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.
Landesregierung Brandenburg
Der Wolf gehört laut EU-Recht zu den streng geschützten Tierarten. Doch die stark wachsende Zahl der Tiere seit der Jahrtausendwende und die zunehmenden Risse von Weidetieren sorgen für Konflikte. So werden die Rufe nach einer Herabsetzung des Schutzstatus immer lauter. Dem möchte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun nachgehen und kündigte eine neue Herangehensweise an den Wolf an. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen“, betont von der Leyen. Um das Gesetz entsprechend ändern zu können, benötigt die EU-Kommission jedoch noch weitere Daten der Mitgliedsstaaten. „Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht“, so die Kommissionspräsidentin.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte erst vor kurzem eine weitere Dialogreihe zum Wolf initiiert und fordert die Bundesländer auf, mehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, „Problemwölfe“ zu schießen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen beharrt auf gezielte Abschusspläne seitens der Politik. Besonders betroffen von einer stark wachsenden Wolfspopulation ist Brandenburg. Allein im Jagdjahr 2021/22 wurden dort 160 neue Wolfswelpen gezählt. Auch die Zahl der Wolfsrisse ist im letzten Jahr stark angestiegen. Knapp 400 Schafe wurden durch Wölfe gerissen, sowie rund 70 Kälber und drei Ziegen. Neben den knapp 130.000 Euro an Entschädigungszahlungen an die Tierhalter:innen, unterstützt das Land den Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen mit weiteren 8,8 Mio. Euro.
Topagrar
Topagrar
Trotz der inzwischen hohen Temepraturen und der anhaltenden Trockenheit kommt die Geflügelpestsaison zu keinem Ende. In den vergangenen Tagen ist die Aviäre Influenza (AI) bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße festgestellt worden, wie das Land Brandenburg mitteilt. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jetzt bestätigt. Erst im Mai 2023 hatte das FLI seine Risikoeinschätzung zur Geflügelpest in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft. Ebenso ist das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln gestiegen, wie das FLI erklärte.
„Oberste Priorität muss der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen vor Ansteckung haben. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – müssen von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konsequent eingehalten werden. Da das Virus deutschland- und europaweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden“, lautet der Appell von Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
So müsse das zuständige Veterinäramt bei einem Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung unmittelbar informiert werden. Die Ministerin warnte zudem vor dem Berühren toter Vögel in freier Wildbahn. Auch wenn bislang keine Erkrankungsfälle beim Menschen in Deutschland aufgetreten seien und ebenso das Risiko für Hunde und Katzensich mit dem Vidus zu infizieren, als sehr gering anzusehen ist, könnten sie Vogelgrippe-Viren durch Verschleppung toter Wildvögel verbreitet werden, so Nonnemacher.
Mehr Wissen und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der geforderten Biosicherheit in den Betrieben finden Tierärzt:innen in der E-Learning-Kursreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ auf Myvetlearn.de. Darin geht es um den Schutz von Nutztierhaltungen vor dem Eintrag von infektiösen Erregern. Da die tierärztliche Bestandsbetreuung auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements umfasst, tragen diese Empfehlungen letztlich auch zur tierärztlichen Vorbild- und Sachverständigenfunktion bei. In dem Kurs 5 gibt Dr. Ahlers (u. a. FTÄ für Geflügel und Mitglied im BTK-Ausschuss Geflügel) spezielle Informationen für die tierärztliche Praxis zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.
Land Brandenburg
Biosicherheit in Geflügelbeständen auf Myvetlearn.de
Vetion-Fokusthema Aviäre Influenza/Geflügelpest