Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.
Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.
Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.
Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.
Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.
Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.
Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.
Proplanta
Die intensive Zeit der Zugvögelsaison steht bevor, und damit steigt auch erneut das Risiko, dass sich die hochpathogene Aviäre Influenza weiter ausbreitet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weist daher darauf hin, dass in erster Linie der Eintrag des hochpathogenen Geflügelpestvirus (HPAI) in Nutzgeflügelhaltungen dringendst vermieden werden muss. Der Schutz von Geflügel müsse Vorrang vor dem der Seevögel in Europa haben, ließ die EFSA verlauten.
Um weitere Ausbrüche in Pelztierfarmen zu vermeiden, müsse in diesen zudem die Biosicherheit verbessert werden. Zwischen Ende Juni und Anfang September 2023 waren neben 25 Ausbrüchen bei Nutzgeflügel sowie rund 480 bei Wildvögeln auch 26 Ausbrüche in finnischen Pelztierfarmen gemeldet worden.
Die Behörde weist zudem auf die verbesserte Version des Frühwarnsystems hin, das eng mit dem Migration Mapping Tool der EFSA verknüpft ist und für jedermann zugänglich ist. Die Nutzer:innen können ab sofort wöchentliche Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit einer HPAI-Einschleppung bei Wildvögeln erkunden. Zudem besteht die Möglichkeit des Erhalts wöchentlicher Warn-E-Mails für die entsprechenden Interessengebiete.
Nutztierpraktiker:innen können sich mit der E-Learning-Kursreihe: Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung online fortbilden. Kurs 5 der Reihe auf Myvetlearn.de befasst sich mit der Biosicherheit in Geflügelbeständen.
EFSA
Trotz der inzwischen hohen Temepraturen und der anhaltenden Trockenheit kommt die Geflügelpestsaison zu keinem Ende. In den vergangenen Tagen ist die Aviäre Influenza (AI) bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße festgestellt worden, wie das Land Brandenburg mitteilt. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jetzt bestätigt. Erst im Mai 2023 hatte das FLI seine Risikoeinschätzung zur Geflügelpest in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft. Ebenso ist das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln gestiegen, wie das FLI erklärte.
„Oberste Priorität muss der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen vor Ansteckung haben. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – müssen von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konsequent eingehalten werden. Da das Virus deutschland- und europaweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden“, lautet der Appell von Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
So müsse das zuständige Veterinäramt bei einem Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung unmittelbar informiert werden. Die Ministerin warnte zudem vor dem Berühren toter Vögel in freier Wildbahn. Auch wenn bislang keine Erkrankungsfälle beim Menschen in Deutschland aufgetreten seien und ebenso das Risiko für Hunde und Katzensich mit dem Vidus zu infizieren, als sehr gering anzusehen ist, könnten sie Vogelgrippe-Viren durch Verschleppung toter Wildvögel verbreitet werden, so Nonnemacher.
Mehr Wissen und konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der geforderten Biosicherheit in den Betrieben finden Tierärzt:innen in der E-Learning-Kursreihe “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung” auf Myvetlearn.de. Darin geht es um den Schutz von Nutztierhaltungen vor dem Eintrag von infektiösen Erregern. Da die tierärztliche Bestandsbetreuung auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements umfasst, tragen diese Empfehlungen letztlich auch zur tierärztlichen Vorbild- und Sachverständigenfunktion bei. In dem Kurs 5 gibt Dr. Ahlers (u. a. FTÄ für Geflügel und Mitglied im BTK-Ausschuss Geflügel) spezielle Informationen für die tierärztliche Praxis zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.
Land Brandenburg
Biosicherheit in Geflügelbeständen auf Myvetlearn.de
Vetion-Fokusthema Aviäre Influenza/Geflügelpest