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EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft

Die Landwirt:innen in Europa sind bis zum 8. April 2024 aufgerufen, an der EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Online-Umfrage sollen dazu beitragen, die wichtigsten Problemquellen zu identifizieren und den Zeitaufwand für Berichte und Anträge zukünftig für die Landwirt:innen zu verringern. Dazu sind lediglich einige kurze Fragen zu beantworten, die in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen .

„Mit dieser Umfrage wendet sich die Europäische Kommission direkt an die Landwirtinnen und Landwirte, um Einblicke in den Verwaltungsaufwand zu gewinnen, mit dem diese bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Diese Erkenntnisse werden ein klareres Bild von den speziellen Probleme vermitteln, mit denen Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU konfrontiert sind, und uns in die Lage versetzen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die die Komplexität verringern und die Vereinfachung voranbringen. Ich lade daher alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, uns ihre Meinung zu sagen und uns ihre Vorschläge im Rahmen dieser Umfrage zu unterbreiten“, erklärt Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft.

Die Umfrage ist eine von kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die die EU-Kommission auf den Wege gebracht hat, um den Druck, dem die Landwirtinen und Landwirte in der EU derzeit ausgesetzt sind, zu verringern. Ergänzend werden zeitgleich Befragungen von Landwirtschaftsverbänden durchgeführt.

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt dies und bittet die Landwirtinnen und Landwirte um rege Teilnahme. „Wir wissen nicht erst seit den Protesten der Agrarwirtschaft, dass wir auf europäischer und auf nationaler Ebene zu einer Vereinfachung des Fach- und Förderrechts kommen müssen, um die Betriebe und die Verwaltung gezielt zu entlasten. Jetzt ist die Chance da, das Momentum zu nutzen und eine echte Entbürokratisierung für die Betriebe und ihre Mitarbeitenden zu organisieren“, so Aßmann.

EU

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

Kommission will internationalen Schutzstatus des Wolfs anpassen

Nach Plänen der Europäischen Kommission sollte der Internationale Schutzstatus des Wolfs geändert werden. Der am 20.12.2023 veröffentlichte Vorschlag der Kommission sieht eine Anpassung des Wolfsschutzstatus im Rahmen des Berner Übereinkommens von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union einen ähnlichen Weg eingeschlagen.

„Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen“, äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dem Kommissionsvorschlag.

Die Grundlage für die vorgeschlagene Absenkung des Schutzstatus ist eine eingehende Analyse von gesammelten Daten über das Wolfsvorkommen in Europa. Diese zeigen, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Rund 20.000 Wölfe sowie Rudel mit Welpen wurden in den 23 Mitgliedstaaten bislang gezählt, wobei die Populationen weiter wachsen und Streifgebiete expandieren.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Vorschlag der Kommission. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die rund 65.500 von Wölfen getöteten Nutztiere in den EU-Ländern. Krüsken fordert zudem, dass die Bundesregierung das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umwandelt und keine Alleingänge machen wird.

Es ist nun an den Mitgliedstaaten, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.

Europäische Kommission

Deutscher Bauernverband

EU verstärkt Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenzen

Im Kampf gegen die Zunahme von Antibiotikaresistenzen hat der EU-Rat beschlossen, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu verstärken und die Maßnahmen zu intensivieren. Neben der Verfügbarkeit wirksamer antimikrobieller Mittel sowie einem umsichtigen Einsatz von Antibiotika sollen besonders die Prävention und Eindämmung von Infektionen sowie das Monitoring antimikrobieller Resistenzen und des Verbrauchs antimikrobieller Mittel gefördert werden. Ein Ziel ist es, den menschlichen Verbrauch von Antibiotika bis 2030 um 20 % und den EU-weiten Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und Aquakultur um insgesamt 50 % zu reduzieren. Weiterhin beinhaltet die Ratsempfehlung, die Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von lebensmittelliefernden Nutztieren zu intensivieren, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Landwirtschaft einzudämmen. Durch Schulungen und Kampagnen sollen zudem die Öffentlichkeit sowie Fachkräfte im Gesundheits- und Veterinärbereich sensibilisiert werden.

„Heute ist ein wichtiger Tag für die Gesundheit. Nicht nur für die Gesundheit des Menschen, sondern auch für die Tiergesundheit und eine gesunde Umwelt! Wir verdanken es der raschen Arbeit des schwedischen Vorsitzes und der Gesundheitsministerinnen und -minister, dass wir nun eine Empfehlung des Rates zu antimikrobiellen Resistenzen haben. Unser Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen wird nicht schnell zu gewinnen sein, aber diese Empfehlung ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärt Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „Wir können es uns nicht leisten, die tödliche Bedrohung, die arzneimittelresistente Mikroorganismen für die menschliche Gesundheit darstellen, außer Acht zu lassen. Die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen war eine der wichtigsten Prioritäten des schwedischen Vorsitzes, und mit der heutigen Empfehlung werden den EU-Ländern Instrumente an die Hand gegeben, um den Antibiotikaverbrauch zu überwachen und zu verringern“, ergänzt Jakob Forssmed, schwedischer Minister für Soziales und öffentliche Gesundheit.

Um die Minimierung des Einsatzes von antimikrobiellen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung geht es auch bei VetMAB. Das Fortbildungsportal bietet verschiedene E-Learningkurse für Landwirt:innen und Tierärzt:innen an, die das Ziel haben, das Gesundheitsmanagement im Stall zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu minimieren. Damit trägt VetMAB.de zum Kampf gegen Resistenzen und mehr Gesundheit von Mensch und Tier bei.

Europäische Kommission

Rat der Europäischen Union

VetMAB