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Universität Hohenheim veranstaltet 7. Zeckenkongress

Der zunehmende Tourismus sowie die starke Entwicklung des globalen Handels haben zu einer größeren Verbreitung von Zecken geführt. Auch  in Deutschland haben sich zahlreiche neue Zeckenarten angesiedelt und viele der Plagegeister sind inzwischen ganzjährig aktiv. Auch wenn dem Robert-Koch-Institut (RKI) in 2023 weniger Fälle von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) gemeldet worden sind, warnt Prof. Dr. Ute Mackenstedt, Parasitologin an der Universität Hohenheim, in diesem Jahr vor einem besonders ausgeprägten Zecken-Vorkommen in Deutschland. Besonders zeckenreiche Jahre traten bislang alle drei Jahre auf. Inzwischen hat sich der Abstand auf 2 Jahre verringert. Vor allem in Baden-Württemberg haben Mackenstedt und ihre Kolleg:innen immer mehr so genannte Naturherde, also kleine, räumlich begrenzte Gebiete, in denen FSME-positive Zecken vorkommen, identifiziert.

Der 7. Süddeutsche Zeckenkongress, der vom 26.-28. Februar 2024 an der Universität Hohenheim stattfinden wird, befasst sich mit den biologischen, epidemiologischen und ökologischen Aspekten von Zecken und den von ihnen übertragenen Krankheitserregern. Zahlreiche Wissenschaftler:innen aus den Disziplinen Biologie, Veterinär- und Humanmedizin werden erwartet. Zudem werden Nachwuchswissenschaftler:innen ihre Forschungsergebnisse vortragen. Der Kongress beinhaltet auch eine Online-Ärztefortbildung am 28. Februar 2024, in welcher bisher selten auftretende Krankheitserreger, die von Zecken übertragen werden können, im Fokus stehen werden.

Um durch zecken übertragenen Krankheiten auf Haustiere geht es auch in den Kursen 6 und 9 der Fortbildungsreihe Consensus Statements für die Kleintiermedizin von Myvetlearn.de

Universität Hohenheim

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute