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Bundesrat billigt Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat am 7. Juli 2023 die Genehmigung des Bundesrats erhalten. Das bereits am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossene Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für die Mast bei Schweinen in Deutschland, soll aber schon bald auch auf andere Nutztierarten sowie weitere Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und auf Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Diese gelten für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach Meinung von Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bleibt der Gesetzentwurf des Bundes immer noch hinter den Anforderungen zurück. „Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor“, kritisiert Hauk.

Topagrar

BMEL

Ministerium Baden-Württemberg