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Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend

Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.

Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.  

Topagrar

BMEL