Seit Anfang 2023 müssen auch Milchviehhalter bzw. ihre Tierärzt:innen auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) die Antibiotikabehandlungen und Tierbewegungen über HI-Tier der staatlichen Antibiotika-Datenbank (TAM) melden. Ziel ist die Erfassung der angewendeten Antibiotikamengen. Nun ist den Milcherzeugern ihre betriebliche Kennzahl für das erste Halbjahr 2023 schriftlich oder per online Abruf mitgeteilt worden. Die Kennzahl beschreibt die „Therapiehäufigkeit“ und ergibt sich aus dem Verhältnis der Antibiotikabehandlungen zur Anzahl an gehaltenen Tieren. Die Berechnungsformel lautet: Die Summe aus (Anzahl behandelte Tiere) x (Anzahl Behandlungstage) geteilt durch die (durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr).
Sie gibt Auskunft darüber, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein durchschnittlich im Betrieb gehaltenes Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Sie lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier und Halbjahr zu. Aktuell hat die Kennzahl für Milchviehhalter noch keine Aussagekraft, da noch kein Vergleich möglich ist.
Grundsätzlich konnte die abgegebene Menge Antibiotika zur Therapie von Tieren im Jahr 2022 erneut reduziert werden, wie das BVL am 3.8.2023 mitteilte.