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Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus

Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen  qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.

Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.

Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.

Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.

Shifting Values 

Fokusthema Qualzuchten

Qualzuchten werden noch immer auf Hundeausstellungen präsentiert

In Österreich ist es gemäß Tierschutzgesetz verboten, Hunde mit sogenannten Defektzuchtmerkmalen auf Ausstellungen zu präsentieren. Auch in Deutschland dürfen Hunde aus Qualzuchten nicht mehr ausgestellt werden oder an Prüfungen teilnehmen. Trotzdem wurden auf zwei Ausstellungen des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV) und Tulln im September 2023 wieder qualzuchtbetroffene Tiere vorgeführt.

Auf der Haustiermesse in in Wiener Neustadt wurden zwei Deutsche Doggen, die sehr von Qualzuchtmerkmalen gezeichnet waren, den Zuschauer:innen präsentiert. Einer der beiden Doggen konnte alleine nicht aufstehen und benötigte vier Erwachsende, die ihn auf die Beine bringen mussten. „Es ist sehr schwer vorstellbar, dass dem ÖKV die Gesundheitsbefunde dieser bemitleidenswerten Hunde nicht bekannt sind. Trotzdem wurden sie zum wiederholten Male zur Repräsentation der Rasse Deutsche Dogge herangezogen und vor Publikum ausgestellt“, sagt Clemens Purtscher von Shifting Values. Die österreichische Tierschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einem Qualzuchtverbot. „Wenn jetzt nicht endlich das Qualzuchtverbot kommt, ist das eine Bankrotterklärung der Tierschutzpolitik in Österreich“, mahnt Purtscher.

Um Hunde mit Defektzuchtmerkmalen geht es auch in der siebenteiligen Online-Fortbildungsreihe „Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Quaklzuchtmerkmalen“ auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Als Ergänzung der Reihe bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen zudem ein Webinar mit Tierpathologe und Bestsellerautor Prof. Dr. Achim Gruber an, der sich am 25.10.2023 mit dem Thema Krank durch Rassezucht und der ‘vernünftige Grund’: Aktuelle Forschungsergebnisse, Ethik und mögliche Auswege auseinander setzt.

Shifting Values

Ausstellungsverbot von Qualzuchthunden in der Schweiz

Ab sofort sind auf Schweizer Hundeausstellungen keine Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mehr zugelassen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat gemeinsam mit den kantonalen Veterinärdiensten ein Teilnahmeverbot für Hunderassen mit Defektmerkmalen ausgesprochen. So dürfen keine Hunde mit chronischer Hautentzündung aufgrund übermäßiger Faltenbildung, brachyzephale Hunde mit deutlichen Anzeichen von Atembeschwerden sowie ausgewachsene Zwerghunde mit einem Gewicht unter 1.500 Gramm mehr ausgestellt werden. Ausgeschlossen werden auch Hunde mit verfärbter Zunge oder Rolllid (persistierendes Entropium) mit Anzeichen von Hornhautentzündung sowie Tiere mit vorverlagerten Augäpfeln oder Hängelid. Die Regelungen richten sich an Veranstalter:innen und Teilnehmende und erläutern ihre Pflichten und Aufgaben.

Auf Myvetlearn.de können sich Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Kolleg:innen zu dem Thema Defektzuchtmerkmale und ihre Pathophysiologie fortbilden. Die siebenteilige Online-Seminarreihe „Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen“ stellt häufige Qualzucht- bzw. Defektzuchtmerkmale bei Hunden vor. Das nächste Live-Seminar findet am 28. Juni 2023 zum Themakreis Herz-Kreislauf-Respiration statt. Referent Prof. Dr. Stephan Neumann geht darin auf die Kardiomyopathie, der Mitralklappeninsuffizienz, dem persistierenden Ductus Arteriosus Botalli (PDA), die Pulmonalstenose sowie das Problem der Brachycephalie und den Trachealkolla ein. Eine Aufzeichnung des Seminars steht anschließend allen Kursteilnehmer:innen zur Verfügung.

BLV

Online-Seminarreihe zu Qualzuchten auf Myvetlearn.de

Kurs 5: Herz-Kreislauf-Respiration

Vetion-Fokusthema: Qualzuchten