Seit 2010 wird in Deutschland der Tag des Hundes gefeiert. In diesem Jahr fällt dieser besondere Feiertag auf den 4. Juni und wird begleitet von mehr als 200 Aktionen rund um den Vierbeiner. Schirmherr des diesjährigen Tag des Hundes ist Hundeliebhaber und Modedesigner Guido Maria Kretschmer. Um die Bedeutung des beliebten Haustieres in den Mittelpunkt zu stellen, hat der Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) Tierarztpraxen, Hundeschulen und Hundevereine eingeladen, sich mit Aktionen zu beteiligen. So werden zahlreiche VDH-Mitgliedsvereine an diesem 3. und 4. Juni ihre Hundesportplätze öffnen und laden Besucher ein, die wundervolle Welt rund um den Hund hautnah zu erleben. Zudem haben Interessierte Hundefreund:innen bundesweit die Möglichkeit, an Hunderennen, Wanderungen mit Gleichgesinnten, Foto-Shootings, Fellpflege, Zughunde-Wettbewerben, Einführungen in die Fährtenarbeit sowie Sozialisierungstrainings teilzunehmen.
Als Beitrag zum Tag des Hundes veranstaltet Laboklin, das Labor für veterinärmedizinische Diagnostik, zudem eine ganze Vorsorgewoche (3.-10.6.2023). In dem Aktionszeitraum bietet das Unternehmen in Kooperation mit verschiedenen Tierarztpraxen Hundehalter:innen ein spezielles Vorsorgeprofil für den Hund zum stark vergünstigen Preis an. Denn Vorsorgeuntersuchungen, gerade im Alter, spielen auch bei Hunden eine zunehmend wichtige Rolle. Das rechtzeitige Erkennen von Erkrankungen ermöglicht ein viel besseres Krankheitsmanagement und verbessert somit Lebensqualität und Lebenszeit.
Anlässlich des Hundefeiertages appelliert die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN an die Bundesregierung, die Revision des Tierschutzgesetzes zu nutzen, um den illegalen Welpenhandel aufzuhalten. „Nach wie vor ist der illegale Welpenhandel ein Millionengeschäft. Der Verkauf von den häufig schwer traumatisierten Welpen wird größtenteils über Online- und Kleinanzeigenplattformen abgewickelt, denn dort haben Kriminelle leichtes Spiel. Weil viele Hunde und Katzen keinen Mikrochip tragen, kann die Herkunft der Tiere in den meisten Fällen von den zuständigen Behörden nicht nachvollzogen werden. Dazu kommt, dass Anbietende von Tieren bisher nahezu anonym inserieren können. Werden Welpen krank verkauft oder sterben sie wenige Tage nach der Übergabe, ist eine Strafverfolgung der Inserenten bislang kaum möglich. In der Novellierung des Tierschutzgesetzes muss deshalb eine verpflichtende Kennzeichnung- und Registrierung für Hunde und Katzen fest verankert werden. Zusätzlich muss auch eine elektronische Identitätsprüfung auf allen Online-Plattformen für Anbietende von Tieren gesetzlich festgeschrieben werden“, erklärt Karina Omelyanovskaya.
Informationen zum Halten von Hunden finden sich außerdem auf www.Tierhalter-Wissen.de.