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Schweizer Tierärzt:innen beklagen zunehmenden Medikamentenmangel

Ein zunehmender Medikamentenengpass in der Schweiz gefährdet aktuell die Versorgung von Haus- und Nutztieren. Immer weniger Medikamente kommen durch blockierte Lieferketten oder einem Produktionsrückgang bei den Tierärzt:innen an. „Ich glaube, so schlimm wie jetzt war es noch nie“, sagt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. Zeitweise seien einzelne Arzneimittel gar nicht verfügbar, so die Tierärztin, die eine Verschärfung der Situation befürchtet. Aktuell betrifft es die Lieferungen von Kalziuminfusionslösungen, die Kühen rund um die Geburt verabreicht werden, um einen Kalziummangel zu beheben. Dieser kann bei Nichtbehandlung bei den Tieren eine Muskellähmung verursachen. „Das kann so weit gehen, dass sogar das Herz aufhört zu schlagen“, sagt Andina.

Mit großer Sorge betrachtet sie zudem den Engpass bei Impfstoffen, was wiederum zu einem erhöhten Antibiotikaeinsatz führt. Überdies würden Tiere auch schlicht krank, wenn sie nicht gegen gewisse Krankheiten geimpft worden seien. „Dann muss man sie eher mit Antibiotika behandeln, und das ist ja genau das, was wir verhindern wollen.“ Auch die Suche nach Alternativen gestaltet sich äußerst umständlich, da die Veterinär:innen nur sehr eingeschränkt Medikamente aus dem Ausland importieren dürften. „Von Tag zu Tag haben wir irgendwelche Medikamente, die wir nicht mehr von den Firmen bekommen. Da verschwendet man unglaublich viel Zeit bei der Suche nach Alternativen“, sagt Andina abschließend. Und eine Verbesserung der Lage ist aktuell nicht in Sicht.

SRF

Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung

Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.

Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen“, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

Topagrar

Bayerisches Wochenblatt

VIER PFOTEN

Özdemir verspricht gute Lösung für die Rinderhaltung 

Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.  

Proplanta

EFSA