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EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Schafe schubsen ausdrücklich erwünscht

Auf den Deichen entlang der niedersächsischen Nordseeküste helfen Schafe nahezu ganzjährig aktiv beim Küstenschutz, indem sie Gras fressen und die Grasnarben fest trampeln. Spaziergänger:innen werden durch zahlreiche Schilder eindringlich darauf hingewiesen, die Tiere nicht zu streicheln, zu ärgern oder von befestigten Wegen zu vertreiben. Sollte ein Schaf jedoch auf dem Rücken liegen, darf und sollte ihm mit einem Schubser geholfen werden, sich wieder aufzurichten.

Über das ganze Jahr werden Lämmer geboren, und meist sind es tragende Schafe, die es allein nicht schaffen, wieder auf die Beine zu kommen. Auch Rassen mit kurzen Beinen sind hin und wieder betroffen. Wenn Schafe sich auf dem Boden wälzen, um sich etwa zu kratzen, dann bleiben sie manchmal auf dem Boden liegen und können sich aus eigener Kraft nicht mehr aufrichten. Dann benötigen sie Hilfe. Ein beherztes Greifen ins Fell und ein Schubser reichen aus, damit die Tiere wieder aufstehen. „Schafe schubsen“ ist in solchen Fällen also ausdrücklich erwünscht und es rettet das Leben des Tieres, erklärt das Landvolk Niedersachsen.

Landvolk Niedersachsen