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Bayerischer Landtag billigt Einführung der Landtierarztquote

Der Bayerische Landtag hat am 12.12.2024 grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben, in dem er eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) billigt. Mit der Einführung einer Landtierarztquote für das Studium der Tiermedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität ab dem Wintersemester 2025/2026, geht der Freistaat einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und reagiert damit auf den Personalbedarf bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran.“

Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026.“

Im Rahmen der Landtierarztquote werden bei der Studienplatzvergabe in Bayern gezielt Plätze für Bewerber:innen reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzt:in mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Diese Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. Es werden Bewerber:innen bevorzugt, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen. Auch ein erfolgreich abgelegter Test für medizinische Studiengänge erhöht die Chancen für einen Studienplatz. Die endgültige Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs.

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber:innen außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote.

Kritik an nationaler Putenhaltungsverordnung wächst

Trotz umfangreicher Proteste plant die Bundesregierung weiterhin eine nationale Putenhaltungsverordnung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres in Kraft treten, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hält die geplanten Vorgaben des Bundes für zu streng. Auch die Sorge der Putenmäster:innen wächst. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Verbandes, befürchtet, dass große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern werden, wenn die Vorschläge tatsächlich so umgesetzt werden. „Wir brauchen hier dringend agrarpolitische Einsichten in die offensichtlichen Widersprüche und endlich wieder konsequente Realpolitik!“, fordert der ZDG-Präsident.

Auch Bettina Gräfin von Spee, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V., kann das Festhalten an der nationalen Putenhaltungsverordnung nicht nachvollziehen. Denn die EU-Kommission sei bereits den ersten Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene gegangen, indem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. „Nun gibt es erst recht keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen“, so von Spee.

Topagrar

ZDG

BfR-Symposium beleuchtet Zoonosen und Lebensmittelsicherheit

In einem zweitägigen Symposium befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 16. und 17. November 2023 mit dem Thema Zoonosen und Lebensmittelsicherheit. Das Institut lädt Interessierte aus wissenschaftlichen Einrichtungen, Untersuchungsämtern, Überwachungsbehörden und der Wirtschaft zu der wissenschaftlichen Tagung nach Berlin ein.

Im Fokus des Symposiums wird das Vorkommen von Zoonoseerregern bei Tieren sowie ihre Übertragung entlang der Lebensmittelkette stehen. Die Teilnehmenden erwartet ein umfassendes Programm, beginnend mit den Ergebnissen des Zoonosen-Monitorings 2022 und Aquakulturen über Bovine Milk and Meat Factors (BMMFs) und VBNC-Campylobacter in der Umwelt bis hin zum Vorkommen von Clostridioides difficile in Lebensmitteln und Shiga-Toxin bildenden E. coli in Mehl.

Neben der wissenschaftlichen Weiterbildung soll die Tagung auch die Vernetzung der Teilnehmenden untereinander fördern und damit die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen. Aus diesem Grund wird die Veranstaltung ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

BfR