Während Deutschland seit 1997 wie viele andere europäische Länder als frei von Rindertuberkulose gilt, tritt die anzeigepflichtige Tierseuche in Spanien noch vermehrt auf. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävalenz im vergangenen Jahr bei 1,4 %. Im Jahr 2021 betrug sie 1,48 %. Eine Neuregelung sowie beschlossene Lockerungen in der am meisten betroffenen Provinzen Kastilien und León durch die Regionalregierung, einer Koalition aus dem rechten Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox, sorgte besonders in angrenzenden Regionen für Aufregung und Besorgnis. Der Beschluss vom 15. Mai 2023 hatte das Ziel, den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche zu ermöglichen.
Nach Anweisung der Europäischen Union (EU) mussten diese Lockerungen nun wieder zurückgenommen werden. Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen, heißt es auf Seiten der EU. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai 2023 die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dem Antrag der Nationalregierung hatte der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am 5.6.2023 stattgegeben, was zu teils heftigen Ausschreitungen durch betroffene Landwirte führte. Neben den belastenden Kontrollen monieren die Rinderhalter:innen zudem die zu niedrigen Entschädigungen bei positiven Testbefunden.
Rindertuberkulose ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (u.a. Mykobakterium bovis) verursachte Infektionskrankheit. Sie kann zwischen Menschen und Rindern übertragen werden. Es handelt sich also um eine Zoonose.