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FLI erneuert Impfempfehlung gegen WNV wegen steigender Zahlen

Im laufenden Jahr ist eine vermehrte, regionale Zunahme an Infektionen mit dem West-Nil-Virus (WNV) festzustellen, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt. Bisher sind bereits 51 Fälle bei Vögeln und 85 Fälle bei Pferden registriert worden. Das FLI möchte daher Pferdehalterinnen und -halter noch einmal ausdrücklich auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) zum Schutz ihrer Tiere hinweisen.

Besonders betroffen sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Sie stellen derzeit das Haupt-Endemiegebiet von WNV in Deutschland dar. Eine Ausbreitung aus dem Endemiegebiet war zuvor mit wenigen Fällen sichtbar, nimmt dieses Jahr aber größere Ausmaße an, bedingt durch ein anhaltend warmes und feuchtes Klima sowie ein gehäuftes Vorkommen der Stechmückenpopulation. So werden aktuell vermehrt Fälle bei Pferden mit zum Teil sehr schwerem Verlauf auch im östlichen und südöstlichen Niedersachen nachgewiesen.

West-Nil-Virus ist ein von Mücken übertragender Erreger mit weltweiter Bedeutung und einer der am weitesten verbreiteten Flaviviren. Vögel unterschiedlicher Arten sind die Hauptwirte für das Virus, das auch zahlreiche Säugetierarten infizieren kann, die aber häufig keine oder nur schwache Krankheitssymptome entwickeln. Pferde gelten als Fehlwirte, d.h. von ihnen gehen keine weiteren Infektionen aus. Bei ihnen werden in der Regel nach einer Infektion keine oder nur milde klinische Anzeichen beobachtet. Allerdings kann es bei nicht-geimpften Pferden, die zuvor keinen Kontakt mit dem Virus hatten, in ca. 8 % der Fälle auch zu einem schweren Verlauf mit neurologischen Ausfallserscheinungen kommen. Die Sterblichkeit derartiger Fälle liegt bei 30-50 %. Die Fälle ohne tödlichen Ausgang zeigen häufig lebenslang bleibende Schäden. 

In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe gegen WNV für Pferde verfügbar. Sie sind gut verträglich und schützen sicher vor schweren Verlaufsformen der Erkrankung. Laut Empfehlungen der StIKo Vet sollten Pferde im Ausbreitungsgebiet des Virus geimpft werden. Darüber hinaus auch solche, die dorthin, und sei es auch nur für sehr kurze Zeit, verbracht werden sollen. Zum Ausbreitungsgebiet gehören inzwischen allerdings weite Teile Nord- und Ostdeutschlands. Weiterhin ist es möglich, wertvolle Zoo- und Zuchtvögel mittels Impfung vor einer Infektion und klinischen Erkrankung zu schützen, denn gemäß der neuen EU Tierarzneimittel-Verordnung ist es möglich, Pferdeimpfstoffe hierfür umzuwidmen.

Auch der Mensch kann über einen Mückenstich mit dem WNV infiziert werden und dadurch erkranken. Informationen zu aktuellen Infektionszahlen bei Menschen stellt das hierfür zuständige Robert Koch-Institut auf seiner Webseite zur Verfügung.

FLI

StIKo Vet klärt über autogene Impfstoffe gegen BTV-3 auf

Anfang September 2023 zeigten sich bei Schafen in den Provinzen Nordholland und Utrecht klinische Symptome, die auf die Blauzungenkrankheit (BTV) hindeuteten. Kurz danach wurde der Nachweis der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) geführt. Von den Niederlanden breitete sich das BTV-3 dann über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens und Bremens aus. Und auch in 2024 befürchten Expert:innen, dass BTV-3 erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden verursachen wird.

Nach Aussage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), ist die Impfung grundsätzlich die einzige Möglichkeit, empfängliche Wiederkäuer sicher vor einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit zu schützen. Die Impfung sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Juli abgeschlossen sein. Besonders in den betroffenen Regionen sollte die Immunisierung empfänglicher Wiederkäuerarten und Neuweltkameliden spätestens im Monat Mai begonnen werden. 

Da ungewiss ist, ob rechtzeitig vor der Gnitzensaison 2024 mit einem geeigneten BTV-3 Impfstoffen gerechnet werden kann, befürwortet die StIKo Vet im Interesse der Tiergesundheit und des Tierschutzes und zur Vermeidung unzumutbarer Leiden zur Überbrückung des Zeitraumes, in dem noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, den freiwilligen Einsatz einer autogenen BTV-3 Vakzine. Jedoch betont die Kommission ausdrücklich, dass die Vorgaben der Europäischen Tierarzneimittelverordnung, insbesondere die Maßgabe der gesicherten epidemiologischen Verbindung sowie die tierärztliche Verschreibungspflicht für autogene Impfstoffe zu beachten sind.

Bis zur Verfügbarkeit von zugelassenen BTV-3-Vakzinen ist die Herstellung einer autogenen BTV-3-Vakzine unter Verwendung eines aktuellen BTV-3-Virusisolates auf tierärztliche Verschreibung möglich. Diese Vakzine kann -vorbehaltlich der Feststellung eines gesicherten epidemiologischen Zusammenhanges durch die zuständigen Landesbehörden, z.B. eines einheitlich nicht-BTV-3 freien Gebietes- durch den behandelnden Tierarzt oder unter unmittelbarer tierärztlicher Aufsicht an in gesicherter epidemiologischer Verbindung stehende, empfängliche Tiere verabreicht werden. Haftungsrechtliche Aspekte im Rahmen der Anwendung bleiben unberührt, heißt es auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Der behandelnde Tierarzt sollte den jeweiligen Tierhalter darüber aufklären, dass autogene Impfstoffe nicht im Rahmen eines Zulassungsprozesses auf ihre Unschädlichkeit und Wirksamkeit getestet werden. Der Einsatz solcher Impfstoffe ist daher grundsätzlich mit einem höheren Risiko von Nebenwirkungen und mangelnder Wirksamkeit verbunden, worüber die Tierhalter:innen informiert werden müssen. 

FLI

West-Nil-Virus bei Pferd in Schleswig-Holstein nachgewiesen

Bei einem Pferd in Schleswig-Holstein ist das West-Nil-Virus (WNV) nachgewiesen worden. Nachdem das Tier im Kreis Herzogtum Lauenburg neurologische Symptome gezeigt sowie Fieber entwickelt hatte, ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums eine Laboruntersuchung eingeleitet worden, die inzwischen durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt wurde. Die Infektion des Pferdes ist der erste bestätigte WNV-Fall in Schleswig-Holstein. Im Juli 2023 war ein Waldkauz im Tierpark Dessau an der anzeigepflichtigen Tierseuche verendet. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet, seien in 2023 bislang vier WNV-Infektionen bei Menschen nachgewiesen worden.    

WNV wird durch Stechmücken übertragen, deren Hauptwirte Vögel sind. Im Jahr 2022 gab es laut FLI bundesweit 17 registrierte Fälle bei Pferden und 54 Infektionsnachweise bei Vögeln. Auch wenn eine Infektion von Pferden und Menschen eher selten vorkommt, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), Pferde in den bereits betroffenen Gebieten gegen WNV zu impfen. Bei etwa 8% der infizierten Pferde komme es zu neurologischen Symptomen. Diese Verlaufsform geht mit einer hohen Letalität von ca. 30 bis 50% einher. Zudem zeigen überlebende Pferde häufig bleibende Schäden, so die StIKo Vet.

Landesregierung Schleswig-Holstein

Veterinär-Untersuchungslabore gut aufgestellt

Alle Veterinär-Untersuchungslabore aus Deutschland, die an dem diesjährigen Ringtest teilgenommen haben, absolvierten diesen erfolgreich. Damit ist Deutschland für die West-Nil- und Usutu-Virus-Saison 2023 diagnostisch gut aufgestellt für die auch in diesem Jahr zu erwartenden Fälle bei Wildvögeln, Zoovögeln und Pferden. Erste Fälle traten seit 2020 jeweils im Juli auf, für 2022 kamen bis zum Jahresende 17 positive Nachweise bei Pferden und 54 bei Zoo- und Wildvögeln zusammen. Abzuwarten bleibt, ob sich insbesondere das WNV weiter im Raum Hamburg ausbreitet oder es bei den bisherigen Regionen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bleibt. In diesen Gebieten empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) die Impfung von Pferden gegen WNV.

FLI