Menü ≡

Bayerischer Landtag billigt Einführung der Landtierarztquote

Der Bayerische Landtag hat am 12.12.2024 grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben, in dem er eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) billigt. Mit der Einführung einer Landtierarztquote für das Studium der Tiermedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität ab dem Wintersemester 2025/2026, geht der Freistaat einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und reagiert damit auf den Personalbedarf bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran.“

Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026.“

Im Rahmen der Landtierarztquote werden bei der Studienplatzvergabe in Bayern gezielt Plätze für Bewerber:innen reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzt:in mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Diese Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. Es werden Bewerber:innen bevorzugt, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen. Auch ein erfolgreich abgelegter Test für medizinische Studiengänge erhöht die Chancen für einen Studienplatz. Die endgültige Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs.

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber:innen außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote.

Fazit des bpt zur Präsenz auf der Grünen Woche

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) hat ein positives Fazit über seine Präsenz auf der Internationalen Grünen Woche vom 19. bis 28. Janaur 2024 in Berlin gezogen. Dort hatte sich der bpt mit einem eigenen Stand präsentiert. Besondere Beachtung fand dort das Geburtsphantom, mit dessen Hilfe sich viele Besucherinnen und Besuchern mit dem tierärztlichen Beruf, und vor allem der bpt-Protestaktion ‚Liebe Politik, wir machen unseren Job, bitte macht ihr Euren!‘ auseinandergesetzt haben. Die wesentlichen Forderungen des bpt: weniger Bürokratie, schnelle Novelle der Tierärztlichen Approbationsverordnung, Erhalt der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) und Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion ‚Flächendeckende tierärztliche Versorgung erhalten. Jetz handeln! Aber wie?‘ am Donnerstag, den 25. Januar, wurden die einzelnen Forderungen dann vorgestellt und diskutiert. Denn, es müssten schnellstens angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen Zusammenbruch v.a. der Notfallversorgung bzw. der flächendeckenden tiermedizinischen Versorgung zu verhindern.

Alles in allem zieht bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ein positives Fazit: „Wir nehmen positive Signale zum Bürokratieabbau mit, weil mit der vom BMEL vorgelegten Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) erstmalig Bürokratie abgebaut und nicht aufgebaut werden soll. Außerdem haben mir die vielen Gespräche mit Tierhalterinnen und Tierhaltern gezeigt, dass es da draußen, ganz anders als von der FN mit ihrer Petition suggeriert wird, großes Verständnis für die GOT 2022 gibt, um die tierärztliche Versorgung zu erhalten.“ Wie am Rande der Grünen Woche bekannt wurde, hat das BMEL, wie u.a. vom bpt gefordert, bestätigt, dass es keine vorgezogene Evaluierung der GOT 2022 geben wird.

Geschäftsführer Heiko Färber stellte auch noch das Projekt ‚digitaler Elternabend‘ vor, das der bpt am 12. März als Pilotprojekt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der ‚Woche der Ausbildung‘ im Raum Berlin-Brandenburg startet. Ziel des Projekts sei es, ein realistisches Bild vom Tierarztberuf/ TFA-Beruf zu vermitteln, abseits der üblichen Klischees einschlägiger Fernsehsendungen, um so spätere Frustration mit der Berufswahl und damit ein frühes Abwandern aus dem Beruf zu verhindern.

Ein realsistisches und begeisterndes Bild vom tierärztlichen Beruf möchte auch die Initiative BerufTierarzt des Dessauer Zukunftskreises durch Kurzvideos mit Tierärzt:innen auf dem gleichnamigen Insta-Channel aufzeigen.