Menü ≡

BfT veröffentlicht Marktzahlen für 2023

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) hat seine Marktanalyse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach beträgt das Wachstum des Marktes für Tierarzneimittel in 2023 gegenüber dem Vorjahr lediglich 6,1% auf jetzt 965 Mio. Euro. Wie im Vorjahr nehmen dabei rund 62% Produkte für Kleintiere und Pferde ein. Auf das Nutztiersegment entfallen 38%. Maßgeblich am Wachstum beteiligt sind neue Behandlungsoptionen, insbesondere in der Schmerztherapie (+ 13,2%) sowie die Produkte zur Behandlung der Haut bei Kleintieren (+15,6%). Die umfangreiche Fürsorge der Tierhalter bei Kleintieren führt durch die regelmäßige Gesundheitsvorsorge zu einer frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und begleitet die Tiere in ein hohes Alter. Dies schlägt sich u.a. auch bei der Behandlung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen (+ 7%) nieder. Damit macht auch in 2023 das Segment der Spezialitäten mit 44,1% den größten Anteil des Portfolios aus.

Bei den Nutztierhaltern war 2023 eine höhere Bereitschaft zu Vorbeugemaßnahmen mit verstärkter Immunprophylaxe zu beobachten. Die Geflügelhaltung konnte außerdem von der Einführung neuer Impfstoffe profitieren. Bei der Immunprophylaxe bei Kleintieren war hingegen keine größere Bereitschaft zu erkennen. Für das Impfstoffsegment konnte insgesamt ein Wachstum von 3,2% verzeichnet werden.

Der Gesamtanteil der Antiparasitika am Markt ist mit 18,2% geringfügig gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dies ist auf einen stärkeren Einsatz bei Nutztieren zurückzuführen.

Der Anteil des Antiinfektivasegmentes ist mit 14,8% gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. 2023 wurden neue Meldewege implementiert und die Anwendungserfassung von Antibiotika auf weitere Tierarten zur Bestimmung der Therapiehäufigkeit ausgedehnt. Dies ist ein weiterer Schritt im umfangreichen Maßnahmenpaket, mit dem in der Tiermedizin die Anwendung von Antibiotika kontrolliert wird, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Diese Wirkstoffe stellen weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Behandlung bakterieller Infektionen auch bei Tieren dar.

Kein Grund zur Freude

Vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, hohen Inflationsraten, verhaltener Investitionsbereitschaft, Fachkräftemangel und einer hohen Bürokratielast ist das zu notierende deutliche Marktwachstum von 6,1% kein Anlass für Optimismus in der Branche. Kostensteigerungen werden aufgefangen, so dass die Tiergesundheitsunternehmen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf einem soliden Fundament Aktivitäten für eine umfassende und regelmäßige Gesundheitsvorsorge und das Tierwohl vorantreiben können.

Dennoch leidet der Wirtschaftsstandort Deutschland während einer ernsten geopolitischen Lage zusätzlich unter bürokratischen Herausforderungen. Dies erschwert den Weg zur Klimaneutralität. Auch die Tiergesundheitsbranche ist hiervon betroffen, warnt der BfT. In Anbetracht des eher stagnierenden Wachstums des Tiergesundheitsmarktes in 2023 betonte der BfT den Stellenwert der Tiergesundheit und setzt sich für einen fairen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen ein, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Tiergesundheitsbranche unterstützt. 

Es gelte, Kompromisse im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz und der essentiellen Wertschöpfung zu finden. Auch europäisch müsse eine Balance zwischen Ökologie und Ökonomie gefunden werden.

Die positiven Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden durch das Zusammenleben von Haustieren und ihren Besitzern sind heute unstrittig. Für den Verband ist es daher stetig im Fokus, Tierhalter in ihrer Fürsorge für ihre vierbeinigen Freunde zu unterstützen und der Tierärzteschaft als starker Partner zur Seite zu stehen. Ein forschungs- und innovationsoffener regulativer Rahmen ist auch künftig essenziell, um den besonderen Bedürfnissen der Haustiere in Gesundheitsvorsorge und Begleitung bis ins hohe Alter mit fortschrittlichen Lösungen gerecht werden zu können.

BfT

Voraussetzungen für Behandlung durch Landwirt:innen

In bestimmten Fällen ist es den Landwirt:innen erlaubt, ihre Tiere selber zu behandeln. Darunter fallen das Durchführen von Impfungen, die orale Verabreichung und äußerliche Anwendung von Tierarzneimitteln sowie das Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch, dass der Bestand regelmäßig von einer/m Veterinär:in betreut und mindestens vierteljährlich auf mögliche Tierseuchen untersucht wird. Die Landwirt:innen sind zudem verpflichtet, die Arzneimittel ausnahmslos über den behandelnden Tierarzt zu beziehen und einem vorliegendem Anwendungsplan zu folgen.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung sowie nach vorangegangener Untersuchung dürfen die Landwirt:innen ihre Tiere bedingt selber behandeln. Je nach Bundesland sind die Regelungen für eine Behandlung jedoch unterschiedlich.

Agrarheute