Der Sommer ist da und die ersten Familien haben sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht. Leider rollt damit auch wieder eine Welle an Tierabgaben an, wie die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe mitteilt. Besonders häufig werden Hunde in dieser Zeit abgegeben oder sogar ausgesetzt. Nicht wenigen Tierhalter:innen fehlt das Verantwortungsgefühl für ihre Vierbeiner. „Mit der steigenden Zahl der Tierhalter steigt auch die Zahl jener stark, die sich Tiere als reines Mittel zum Zweck anschaffen und dadurch auch skrupellos wieder ‚entsorgen‘, wie ein altes Stofftier“, so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten, weil wir immer weniger wirkliche Tierfreunde finden, die Tiere adoptieren möchten, um diesen eine schönere Zukunft zu bieten. Es ist eine Zwickmühle, denn je strenger wir die Plätze prüfen, desto eher wenden sich die Leute an dubiose Online-Quellen, die praktisch unkontrolliert billige ‚Massenware‘ verscherbeln. Solche Tiere haben oft ein Leben lang massive gesundheitliche Probleme, wenn sie die ersten Monate überhaupt überleben. Auch furchtbar arme, lebenslang schwer leidende Individuen von Qualzuchtrassen finden so illegal den Weg in die heimischen Wohnzimmer!“
Die Organisation hatte bereits Ende Mai 2023 auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich rechtzeitig um Betreuungsplätze für ihre Haustiere zu bemühen. Doch kaum rücken die Ferien näher, häufen sich auch schon die Anfragen an den Tierschutzhof Pfotenhilfe. So empfehlen die Tierschützer:innen dringend, sich schon vor der Anschaffung eines Tieres darüber Gedanken zu machen, ob es mitfahren kann bzw. wer es versorgen kann, wenn einmal ein Urlaub ansteht. Sollte der eigene Hund seine Halter:innen nicht mit in die Ferien begleiten können, sollten rechtzeitig Tiersitter oder eine Tierpension mit der Betreuung beauftragt werden. „Vom Aussetzen bis zu Euthanasiedrohungen, wenn wir das Tier nicht aufnehmen, haben wir schon alles erlebt. Im besten Fall landen die Tiere bei uns und wir finden ein neues, besseres Zuhause“, erklärt Stadler. Aktuell besteht bei der Pfotenhilfe allerdings schon ein Aufnahmestopp, da das Tierheim aufgrund der vielen Anfragen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.
Bzgl. der Euthanasieandrohung ist zu sagen, dass das Tierschutzgesetz (§ 17,1) für das Töten eines Tieres einen vernünftigen Grund vorschreibt. Dies ist beispielsweise ein nicht heilbares, schweres Leiden, aber ganz sicher nicht mangelndes Verantwortungsgefühl der Tierhalter:innen!