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Verbot von Betonspalten im Kälberstall ab 2024

Am 1. Februar 2024 tritt das Verbot von Betonspalten für Kälber im Alter von zwei Wochen bis einschließlich sechs Monate in Kraft. Laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt das Verbot sowohl für Alt- als auch für Neubauten sowie für bereits genehmigte Bauten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kälber nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. Die TierSchNutztV gibt zudem vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Betriebe, die ihre Kälber aktuell noch auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher in den kommenden Monaten Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt. 

Agrarheute

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Schlechte Prognose für die Schweinehaltung

Auch im laufenden Jahr wird die Schweinehaltung in Deutschland weiter zurückgehen. Davon geht der Fachbereichsleiter bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen, Dr. Albert Hortmann-Scholten, aus. Trotz der momentan sehr hohen Erzeugerpreise für Ferkelerzeuger und Mäster, sind die Halter:innen weit von einer Kostendeckung entfernt. Denn die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verursachen explodierende Bau- und Lohnkosten für die Landwirt:innen.

Neben einem Abbau von sieben bis acht Prozent, geht der Marktexperte auch davon aus, dass der Markt und damit die Produktionsmöglichkeit für Schweinefleisch aus höheren Haltungsformen in Deutschland noch weiter begrenzt sein werden. „Aus Wettbewerbsgründen dürften diese zu einem großen Anteil aus dem Ausland eingeführt werden, wenn der Verbraucher dies überhaupt nachfragen sollte“, sagt Hortmann-Scholten. Die zunehmende Segmentierung in der Fleischvermarktung stelle die Branche zudem vor logistische Herausforderungen und verursache weitere Kosten. Und diese müssten entsprechend an die Verbraucher:innen weitergegen werden, erklärt der Referent. Die Programme seien sonst zum Scheitern verurteilt.

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