Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.
„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert”, hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.
Landkreis Nordwestmecklenburg
Laut Informationen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) der Schweiz muss die Verwendung von Tollwutimpfstoffen im Land derzeit stark eingeschränkt werden. Der Grund dafür ist eine schwere Mangellage, da aufgrund einer weltweiten Impfstoff-Knappheit auch der Nachschub in dem Alpenstaat stark verzögert ist.
Mittels einer Verordnung, die am heutigen Montag (26.02.2024) in Kraft tritt und für 2 Jahre gelten soll, wird die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin deshalb entsprechend angepasst. Demnach werden Tollwut-Vakzine nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben, beispielsweise an beruflich exponierte Personen, wie Beschäftigte in der Veterinärmedizin oder Tierpflege, sowie Personen, die von einem Tier gebissen wurden. Menschen, die wegen einer Reise eine Tollwutimpfung benötigen, erhalten keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern. Die Reisemedizin kann diese Impfungen jedoch weiterhin mit freier Ware durchführen.
BWL
Schweizerbauer
Hunde, Katzen und andere Haustiere sind Freunde fürs Leben, Partner, Wegbegleiter und seelische Unterstützer. Am „Liebe Dein Haustier“-Tag, der alljährlich am 20. Februar gefeiert wird, können Tierbesitzer:innen ihre Zuneigung zu ihren Fellnasen sowie gefiederten und geschuppten Freunden besonders ausdrücken.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will diesen besonderen Tag für Tierfreund:innen nutzen, um auf den illegalen Handel mit Katzen und Hunden hinzuweisen, nachdem sich das Amt an einer sogenannten EU Durchsetzungsmaßnahme beteiligt hatte. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit weiteren Behörden ein Meldeverfahren aufgebaut, das lokal festgestellte Verstöße an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission übermittelt.
Während dieser Maßnahme wurden annähernd 1.700 Betrugsfälle festgestellt und mehr als 1.300 behördliche Maßnahmen eingeleitet. Das war das Ergebnis von Kontrollen bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten sowie bei Straßen- und Grenzkontrollen und Ermittlungen in den Veterinärbehörden.
Das BVL appelliert erneut an alle Tierfreund:innen, Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen. Hierzu zählen Züchter:innen oder private Halter:innen, die zulassen, dass potentielle Käufer:innen im Vorfeld die Tiere und die Haltungsbedingungen in Augenschein nehmen können. Denn nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere werde durch illegale Machenschaften beeinträchtigt, auch gefährden diese die öffentliche Gesundheit durch die mögliche Verbreitung von Zoonosen, wie Tollwut, so das BVL. Zudem können Heimtiere aus unseriösen Quellen massive Verhaltens- und Gesundheitsprobleme aufweisen, die eine private Haltung unmöglich machen. Diese Tiere fristen ihr Dasein dann lebenslang in Tierheimen.
BVL
Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Zoonose getilgt werden. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss einen Heimtierausweis für seinen Vierbeiner mitführen, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist. Mit dieser Maßnahme soll eine Einschleppung der gefährlichen Krankheit verhindert werden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren und den Impfstatus ihres begleitenden Haustieres prüfen, empfiehlt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK).
Illegal eingeführte Hunde haben jedoch das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle stark erhöht. Denn gerade in Ländern wie Polen, Ukraine oder Belarus ist die Tollwut noch immer verbreitet. Hunde sollten daher auf keinen Fall illegal aus Urlaubsländern nach Deutschland gebracht werden bzw. aus illegalen Importen gekauft werden. Denn neben dem Risiko, die gefährliche Viruserkrankung einzuschleppen, müssen die neuen Hundehalter:innen mit hohen Quarantäne- und Behandlungskosten sowie diversen Verhaltensstörungen der Tiere rechnen. Zudem weist die BLTK darauf hin, dass Bußgelder erhoben werden können.
Tierärzt:innen können sich noch bis zum 26.10.2023 auf Myvetlearn.de online zum Thema Zoonosen fortbilden. In zwei, getrennt buchbaren Kursen geht Prof. Stephan Neumann (Universität Göttingen) auf die wichtigsten Zoonosen, die in der Tierarztpraxis sowie der Arztpraxis am häufigsten vorkommen, ein.
BLTK