Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte „Tierwohlcent“. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die „Borchert-Kommission“ empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.
Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.
„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal“, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.
Proplanta
Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“
Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.
Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.
Landwirtschaftsministerium MV
Im Rahmen des BMEL-Projekts „Nationales Tierwohl-Monitoring“ (NaTiMon) hat ein Konsortium von insgesamt zehn Institutionen ein Konzept für eine regelmäßige und systematische Messung des Tierwohls in der Nutztierhaltung entwickelt. Die Empfehlungen umfassen insgesamt sechs Schritte. Der erste ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein flächendeckendes Monitoring sowie die Bereitstellung der institutionellen Infrastruktur. Zudem sollten die Mittel für die Umsetzung eingeplant, die Nutzung vorhandener Daten ermöglicht und die Erhebung fehlender Daten ermöglicht werden. In einem letzten Schritt plädieren die Wissenschaftler:innen dafür, den Tierwohl-Monitoring-Bericht zu veröffentlichen und so einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Für den Bericht wurden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung von Rindern, Schweinen, Hühnern, Puten, Schafen, Ziegen und Regenbogenforellen und Karpfen aus Aquakultur einbezogen und darüber hinaus Indikatoren zur Beschreibung ausgewählter Rahmenbedingungen der Nutztierhaltung vorgeschlagen.
Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sagte dazu: „Der Umbau der Tierhaltung ist notwendig und unter den Akteurinnen und Akteuren, auch unter den politischen Parteien unbestritten. Unsere Aufgabe ist es, nun an die konkrete Umsetzung zu gehen. Mit einer Kombination mehrerer unabhängiger Bausteine haben wir den Umbau der Tierhaltung zu mehr Tierwohl bereits eingeleitet. Damit bieten wir tierhaltenden Betrieben eine echte Zukunftsperspektive, verbessern den Tier- und Umweltschutz und schaffen Verbrauchertransparenz. Für eine Verbesserung des Wohlergehens von Tieren und des Tierschutzes ist ein Monitoring des Gesundheitszustandes von Tieren ebenfalls sehr wichtig. Der nun vorliegende Empfehlungsbericht fasst wertvolle Erkenntnisse zusammen, die wir für uns und die weitere Arbeit auswerten.“
BMEL