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Illegalen Haustierhandel weiter bekämpfen

Hunde, Katzen und andere Haustiere sind Freunde fürs Leben, Partner, Wegbegleiter und seelische Unterstützer. Am „Liebe Dein Haustier“-Tag, der alljährlich am 20. Februar gefeiert wird, können Tierbesitzer:innen ihre Zuneigung zu ihren Fellnasen sowie gefiederten und geschuppten Freunden besonders ausdrücken.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will diesen besonderen Tag für Tierfreund:innen nutzen, um auf den illegalen Handel mit Katzen und Hunden hinzuweisen, nachdem sich das Amt an einer sogenannten EU Durchsetzungsmaßnahme beteiligt hatte. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit weiteren Behörden ein Meldeverfahren aufgebaut, das lokal festgestellte Verstöße an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission übermittelt.

Während dieser Maßnahme wurden annähernd 1.700 Betrugsfälle festgestellt und mehr als 1.300 behördliche Maßnahmen eingeleitet. Das war das Ergebnis von Kontrollen bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten sowie bei Straßen- und Grenzkontrollen und Ermittlungen in den Veterinärbehörden.

Das BVL appelliert erneut an alle Tierfreund:innen, Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen. Hierzu zählen Züchter:innen oder private Halter:innen, die zulassen, dass potentielle Käufer:innen im Vorfeld die Tiere und die Haltungsbedingungen in Augenschein nehmen können. Denn nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere werde durch illegale Machenschaften beeinträchtigt, auch gefährden diese die öffentliche Gesundheit durch die mögliche Verbreitung von Zoonosen, wie Tollwut, so das BVL. Zudem können Heimtiere aus unseriösen Quellen massive Verhaltens- und Gesundheitsprobleme aufweisen, die eine private Haltung unmöglich machen. Diese Tiere fristen ihr Dasein dann lebenslang in Tierheimen.

BVL

Probleme im Schlachthof Aschaffenburg bereits lange bekannt

Gegen den Schlachthof Aschaffenburg ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft, nachdem Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ im vergangenen Sommer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbart haben. Nun kam heraus, dass Kontrollbehörden schon seit mindestens fünf Jahren immer wieder Tierschutzverstöße festgestellt haben.

Wie aus einer Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag an die Staatsregierung hervorgeht, entdeckten die kontrollierenden Veterinär:innen bei 11 von 36 Kontrollen Verstöße, unter anderem eine fehlende Absonderung von kranken oder verletzten Tieren, stark verunreinigte bzw. überbelegte Ställe sowie schimmeliges Futter.  

„Wir haben es hier nicht mit einem einfachen Schlachthof-Skandal zu tun. Sondern mit einem kriminellen System, bei dem Regelverstöße zum Arbeitsalltag gehören“, erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen. „Der Verbraucherschutzminister kann nicht länger so tun, als wüsste er von nichts. Handeln ist angesagt“, mahnt der Grünen-Politiker Knoblach. Die Grünen fordern unter anderem mehr Personal für Kontrollen.

Zeit.de

Bessere Arbeitsbedingungen könnten Tierschutzverstöße verringern

Nachdem das niedersächsische Ministerium aufgrund von Tierschutzverstößen Strafanzeige gegen einen Masthähnchenbetrieb gestellt hat, beschäftigt sich nun Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit entsprechenden Maßnahmen für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen. Zusammen mit dem Sozialministerium werde nun geprüft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können, so Staudte.

„Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich“, erklärt die Ministerin weiter. Eine bundesweite Schulungspflicht auch für Kolonnen-Mitarbeitende könnte eine Maßnahme sein, den Tierschutz in der Geflügelhaltung zu verbessern. Bislang gilt eine solche Pflicht lediglich für die Kolonnenführer:innen. Es sei aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult würden, so Staudte. Im Gespräch ist auch die dauerhafte Videoüberwachung in der Geflügelbranche. Hierzu müssen jedoch noch datenschutzkonforme Lösungen erarbeitet werden.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist noch bis zum 13.9.2023, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar, buchbar.

Ministerium Niedersachsen

Schlachthof in Aschaffenburg wegen Tierschutzverstößen geschlossen

Wegen des Verdachts auf schwerwiegende Tierschutzverstöße ist ein Schlachthof in Aschaffenburg in der vergangenen Woche durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vorübergehend geschlossen worden. „Der KBLV wurde am Montag und Dienstag letzter Woche von einer Tierrechtsorganisation Videomaterial aus dem Schlachthof Aschaffenburg übermittelt. Bei der ersten Sichtung des Materials ergaben sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße im Schlachtprozess. Die Auswertung des sehr umfangreichen Gesamtmaterials dauert an“, lautete die Erklärung des Pressesprechers.

Nach einer unangekündigten Betriebskontrolle am vergangenen Mittwoch (19.07.2023) haben die Behörden zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Eine Wiederaufnahme der Schlachtung kann erst wieder erfolgen, wenn die durchgehende Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben durch den Betrieb gewährleistet werden kann“, heißt es von Seiten der Behörde. Laut Angaben einer Tierschutzorganisation seien Tiere in dem Betrieb bei Bewusstsein geschlachtet worden, auch der verbotene Elektroschocker sei zum Einsatz gekommen, wie verstecke Videoaufnahmen zeigen. Bei früheren Kontrollen durch die KBLV, zuletzt im April 2023, seien jedoch keine schwerwiegenden tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden, so der Sprecher, der intensive Nachforschungen seitens der Behörde versprach.

Im Visier der Untersuchungen steht auch eine amtliche Tierärztin, die den Schlachthofbetreiber mehrfach vor anstehenden Kontrollen durch die zuständige Überwachungsbehörde, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), gewarnt haben soll.

Der Bauernverband appellierte auch an die Verantwortlichen, die notwendigen Schritte zur Wiedereröffnung des Schlachthofes im Sinn regionaler Wirtschaftskreisläufe so schnell wie möglich zu unternehmen. Mit dem Schutz von Nutztieren befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 14. und 15. September 2023 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen.

Agrarheute 

Aktuelle Probleme des Tierschutzes als Hybridveranstaltung