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Teilnehmer | 16187 | |
Frage 1 |
Die TÄHAV-Novelle ist seit 1.3.2018 in Kraft, mit ihr auch einige Neuregelungen in Sachen Antibiogrammpflicht, Umwidmungsverbot und intensivierter Dokumentation. Welche Fragen wirft die TÄHAV-Novelle für Sie auf? |
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Wann muss ein Antibiogramm durchgeführt werden? | 13 % |
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Welche Ausnahme von der Antibiogrammpflicht bestehen? | 14 % |
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Welche national oder international anerkannten Verfahren sind bei der Erstellung des Antibiogramms zulässig? | 18 % |
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Wie muss künftig die Dokumentation erfolgen? | 15 % |
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Woran kann ich mich bei der geforderten Angabe der Wirktage bei Langzeit-Antibiotika orientieren? | 17 % |
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Sonstiges | 23 % |
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16.01.2020 - 18.01.2020
10. Leipziger Tierärztetag
27.02.2020 - 01.03.2020
28. bpt-Intensivfortbildung Kleintierpraxis zugleich 30. FVO Tagung
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